Verkaufs- und Lieferbedingungen:

Alle Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen der Besteller ändern nichts, verpflichten uns auch nicht zur Beanstandung.

Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend. Die in den Katalogen oder Prospekten enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen etc. sind nur als Richtlinien zu betrachten.

Preise:
Die Preise verstehen sich ohne MWSt. Berechnung und Lieferung der Ware erfolgt zu den am Tage des Versandes gültigen Preisen und Bedingungen. Der Mindestauftragswert beträgt € 150,- netto, ausgenommen hiervon sind Reparaturteile. Darunter erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,- und liefern ausschließlich per Nachnahme.

Versand:
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Verluste oder Beschädigungen haften wir nicht. Beschädigungen müssen uns unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Erkennbare Schäden an der Verpackung müssen sofort vom Transporteur bestätigt und uns angezeigt werden.

Zahlung:
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto. Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung der banküblichen Zinsen ausdrücklich vor. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sämtliche Diskont-, Inkasso- und sonstige Spesen sowie die Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu bezahlen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, wird ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst, oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen fällig zu stellen. Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen Abstand zu nehmen, Lieferungen brauchen wir nicht mehr auszuführen oder können sie von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen - bei Bezahlung durch Scheck und Wechsel bis zu deren Einlösung - bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Kä,ufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden und zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist nur Verwahrer, er ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßem Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigem Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit an uns zur Sicherung ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises seitens des Abkäufers gilt das gleiche wie in Satz 1, das heißt, die Ware bleibt insoweit unser Eigentum. Im Falle einer Pfändung sind wir sofort zu benachrichtigen. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, die Waren zurückzuholen.

Lieferzeit:
Von uns genannte Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel oder Ausfall an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Verkehrsunfälle und Verkehrsbehinderungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Gewähr:
Wir übernehmen für die Güte der von uns vertriebenen Erzeugnisse nur insoweit Gewähr, als unser Herstellerwerk für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzteillieferung nach unserer Wahl aufkommt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

Warenrücknahme:
Warenrücknahme erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Bei Rücksendung anfallende Transportkosten übernehmen wir nur nach vorheriger Genehmigung durch uns. Dies gilt auch bei Rücksendungen zu Reparaturzwecken. Die kostengünstigste Transportart ist jedoch zu wählen. Bei Rücksendungen, die nicht durch unser Verschulden veranlaßt sind oder nicht durch uns genehmigt sind, erheben wir einen Bearbeitungszuschlag von 10% des Warenwerts der Rücksendung. Erfüllungsort: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Alsdorf/Sieg. Gerichtsstand: Betzdorf / Sieg